1. Was ist das begleitete Fahren ab 17 (BF17)?
Das begleitete Fahren ab 17 ermöglicht es Ihnen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu erwerben und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer eingetragenen Person zu fahren.
2. Welche Voraussetzungen müssen für BF17 erfüllt sein?
Sie müssen mindestens 16 ½ Jahre alt sein, um sich anzumelden. Zudem benötigen Sie einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs und die Zustimmung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
3. Wer kann als Begleitperson eingetragen werden?
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
4. Wie viele Begleitpersonen kann ich eintragen lassen?
Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Jede Begleitperson muss die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und im Führerschein eingetragen sein.
5. Was kostet die BF17-Ausbildung?
Die Kosten für die BF17-Ausbildung sind vergleichbar mit der regulären Führerscheinausbildung der Klasse B. Zusätzliche Gebühren können für die Eintragung der Begleitpersonen anfallen.
6. Wie lange ist die BF17-Fahrerlaubnis gültig?
Die Fahrerlaubnis für BF17 ist bis zum 18. Geburtstag gültig. Ab dann erhalten Sie einen regulären Führerschein ohne Begleitauflage.
7. Muss die Begleitperson während der Fahrt etwas beachten?
Die Begleitperson muss während der Fahrt nüchtern sein (0,0 Promille) und darf nicht unter Drogeneinfluss stehen. Zudem darf sie den Fahrer nicht ablenken und sollte unterstützend und beratend zur Seite stehen.
8. Was passiert, wenn ich gegen die BF17-Regeln verstoße?
Verstöße gegen die BF17-Regeln, wie das Fahren ohne Begleitperson, können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Zudem drohen Bußgelder und mögliche weitere Maßnahmen.