Die Dauer der Führerscheinausbildung variiert je nach Klasse und persönlichem Lernfortschritt. Für eine schnelle Ausbildung bieten wir auch Expresskurse an, die innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden können.
Die Voraussetzungen variieren je nach Führerscheinklasse. Generell benötigen Sie einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ja, wir bieten flexible Fahrstunden, die auch am Wochenende und abends stattfinden können, um Ihren Zeitplan zu berücksichtigen.
Die Kosten für die Führerscheinausbildung variieren je nach Klasse und individuellem Bedarf. Eine detaillierte Preisliste erhalten Sie in unserer Fahrschule.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Wir bieten zusätzliche Fahrstunden und Unterstützung, um Sie optimal auf die nächste Prüfung vorzubereiten.
Wir nutzen moderne Fahrzeuge mit neuester Technik und Sicherheitssystemen, einschließlich Motorrädern mit ABS für die Motorradausbildung.
Ja, wir bieten auch Fahrstunden auf Automatikfahrzeugen an. Bitte beachten Sie, dass Ihr Führerschein dann auf Automatik beschränkt sein wird.
Das begleitete Fahren ab 17 ermöglicht es Ihnen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu erwerben und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer eingetragenen Person zu fahren.
Sie müssen mindestens 16 ½ Jahre alt sein, um sich anzumelden. Zudem benötigen Sie einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs und die Zustimmung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Jede Begleitperson muss die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und im Führerschein eingetragen sein.
Die Kosten für die BF17-Ausbildung sind vergleichbar mit der regulären Führerscheinausbildung der Klasse B. Zusätzliche Gebühren können für die Eintragung der Begleitpersonen anfallen.
Die Fahrerlaubnis für BF17 ist bis zum 18. Geburtstag gültig. Ab dann erhalten Sie einen regulären Führerschein ohne Begleitauflage.
Die Begleitperson muss während der Fahrt nüchtern sein (0,0 Promille) und darf nicht unter Drogeneinfluss stehen. Zudem darf sie den Fahrer nicht ablenken und sollte unterstützend und beratend zur Seite stehen.
Verstöße gegen die BF17-Regeln, wie das Fahren ohne Begleitperson, können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Zudem drohen Bußgelder und mögliche weitere Maßnahmen.